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Schiffsneubau und Systemintegration

Werften und Systemzulieferer stehen vor komplexen Aufgaben im Neubaugeschäft und im Refit. Immer ausrüstungsintensivere Schiffe erfordern eine kalkulationssichere Budgetierung, ein professionelles Engineering sowie eine belastbare Terminplanung. Bereits die entsprechenden Neubau- und Zuliefererverträge sollten dies berücksichtigen. Hinzu kommt die erforderliche rechtliche Begleitung der Projektsteuerung, durch praktische Unterstützung bei der Handhabung und Optimierung der Prozesse im Verhältnis Werft – Bauaufsicht sowie Werft – Systemzulieferer.

Ziel ist stets der strukturierte rechtliche Rahmen und die konkrete Hilfe bei der Reduzierung kostenträchtiger Schnittstellen und der Eindämmung von Mehrkosten und Risiken. Hierzu gehört neben der Absicherung und Optimierung aller schiffsbezogenen Leistungsbeschreibungen auch die perfekte werkvertragliche Strukturierung sowie ein funktionierendes Leistungs- und Forderungsmanagement.

Werften und Systemzulieferer stehen auch aufgrund vorgegebener Strukturen und der Erwartungshaltung einer „Turn Key“-Verantwortung schnell im Risiko ausufernder Kosten. Frühzeitig sind daher die richtigen Weichen für eine Absicherung der Themen Bauzeitverlängerung, Beschleunigung, Baubehinderung und Mehrkosten zu stellen, damit Projekte während der Abarbeitung nicht ständig im Feuer stehen. Kann dies nicht verhindert werden, sind die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung berechtigter Forderungen bei Terminüberschreitung und Mehraufwand zur Hand.